Honorar

Wissen ist Macht! Nichts wissen macht aber eben leider schon was!

Lohnt sich das für mich?

Die Frage aller Fragen. Im Grunde lässt sie sich aber ganz einfach beantworten. Ja. Zumeist amortisieren sich ihre Aufwendungen bereits nach kurzer Zeit.

Zusammengefasst können folgende Fälle eintreten:

  • Im Normalfall stellen Sie uns alle relevanten Unterlagen zur Verfügung, diese werden von uns eingehend geprüft und in einem anschließenden Gespräch gemeinsam ausgewertet. So finden wir heraus, wo Angaben fehlen oder fehlerhaft sind und können folglich bestimmen ob und wie viel Geld Ihnen wirklich zusteht. Ihre Investition in eine Beratung amortisiert sich also im Regelfall.
  • Natürlich kann eine Prüfung auch ergeben, dass sämtliche Angaben Ihrerseits fehlerfrei und lückenlos getätigt wurden. Aber auch in diesem Fall hat sich eine Beratung gelohnt: Denn Sie gehen mit der Gewissheit nach Hause, dass nichts übersehen wurde und die Leistungen, die Sie erhalten auch wirklich angemessen sind. 

 

Ein kleiner Überblick

Privatpersonen

Eine Erstberatung (durchschnittliche Dauer 1 Stunde) kostet gem. § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG max. 190,00 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Daraus können sich eventuell weitere erforderliche Schritte ergeben.

Unternehmen/Handwerker

Die Abrechnung erfolgt nach dem RVG. Abweichend hiervon können u. U. auch Honorarvereinbarungen auf Stundenbasis vereinbart werden.

U

Statusfeststellungsverfahren

Auf Anfrage

Fallbeispiele

Bei der Klärung des Versicherungsverlaufs ist uns aufgefallen, dass die Berufsausbildungszeiten nicht bzw. falsch erfasst waren. Die Mandantin erhält nun monatlich 27,65 € Rente mehr – ein Leben lang!

Durch unser Statusfeststellungsverfahren wurde unser Mandant als Freiberufler/Selbständiger erfasst und ist somit nicht rentenversicherungspflichtig. Die Ersparnis liegt im 5-stelligen Bereich.

Eine selbständige Mandantin hat der Dt. Rentenversicherung nie mitgeteilt, dass sie Kinder hat. Dies haben wir für sie nachgeholt. Ihre bis dahin geringe Rente hat sich fast verdoppelt – lebenslang!

Bei der Prüfung des Rentenbescheides konnten keine Fehler festgestellt werden. Der Mandant hatte jedoch die 5 Jahre, die er schon in Rente war, immer das Gefühl, es würde „etwas“ nicht stimmen. Jetzt hat er Gewissheit, dass alles seine Richtigkeit hat und er ist beruhigt.

Kontakt

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